Rechtliche Grundlagen:
Kinder-und Jugendhilfe: §§ 27 ff SGB VIII
Eingliederungshilfe: §§ 53, 54 SGB XII
Jugendamt und Sozialamt kooperieren im Einzelfall im Sinne einer qualifizierten und zielorientierten Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII sowie der Planung der Hilfe nach § 58 SGB XII zur Bereitstellung abgestimmter Leistungen auf ihrer jeweiligen Rechtsgrundlage.
Leistungen:
Das ambulante Hilfeangebot richtet sich an Eltern und Alleinerziehende, die aufgrund einer vorliegenden geistigen Behinderung nach § 2 (1) SGB IX nicht allein und ohne Hilfe für ihr Kind sorgen können. Sie erhalten je nach ihrem individuellen Hilfebedarf Begleitung, Assistenz und Hilfestellung, um eine möglichst selbständige Lebensführung in Familie zu erreichen und eine stabile Persönlichkeit zu entwickeln. Dabei stehen das Wohl der Kinder und die Sicherung ihrer altersangemessenen Entwicklung und Förderung stets im Vordergrund. Dieses lösungs- und ressourcenorientiertes Unterstützungsangebot findet im eigenen Wohnraum und im Lebensumfeld der zu betreuenden Familien statt und setzt voraus, dass die Mütter und Väter der Hilfe freiwillig zustimmen und sich der Verantwortung für sich, den Kindern und der wachsenden Selbständigkeit stellen wollen.
Die "Begleitete Elternschaft" versteht sich als Kombinationsleistung aus Jugendhilfe und Eingliederungshilfe, im Bedarfsfall mit einer Rund-um-die Uhr-Rufbereitschaft und hat bei den Müttern und Vätern folgende Förderungsbereiche im Blick:
- Persönlichkeitsentwicklug
- Lebenspraktische Anleitung
- Bildung/ Beruf
- Freizeitgestaltung
Die Kinder sollen sich altersgerecht und geschützt entwickeln. Die Mütter/Väter mit Behinderung sollen zur Elternschaft im Sinne der Alltagsbewältigung und Selbständigkeit befähigt werden. Weiterhin sollen sie lernen, die Bedürfnisse des Kindes zu erkennen, um entsprechend darauf reagieren zu können. Sie werden bei der Versorgung und Erziehung des Kindes individuell begleitet, unterstützt und angeleitet, ggf. wird kompensatorische Hilfe geleistet. Hierzu gehören bspw. folgende Bereiche:
- Körperpflege
- kindgerechte Ernährung
- Gesundheit
- Altersgemäße Förderung des Kindes (Sprache, Motorik, kognitive Fähigkeiten)
- Soziale Fähigkeiten
- Wahrnehmung
- Kindgerechte Beschäftigung und Freizeitgestaltung
- Betreuung der Kinder außerhalb der Familie (Kindergarten, Schule, Vereine, etc.)
Die "Begleitete Elternschaft" kooperiert mit dem bestehendem Helfersystem und versteht sich als Netzwerkakteur zwischen weiteren verschiedenen die jeweilige Familie betreffenden Unterstützungsangeboten (Sozialamt, Jugendamt, Betreuer, Familienhebammen, Kita, Schule, Hort, WfbM, Psychologen, Ärzten, usw.).