Gesetzliche Leistungsgrundlagen: §§ 27, 34, 35a SGB VIII
Leistungen:
In der Heilpädagogischen Kinder- und Jugendwohngruppe werden Kinder und Jugendliche vom dritten bis achtzehnten Lebensjahr mit erheblichen Verhaltensauffälligkeiten, Entwicklungsrückständen und Wahrnehmungsstörungen betreut.
Die Kinder und Jugendlichen erhalten in einer familienähnlichen Wohngruppe eine individuelle Versorgung und Erziehung. Der Zeitraum der Betreuung kann lang-, mittel- oder kurzfristig sein. So helfen wir z.B. bei Kur- und Krankenhausaufenthalten des/der Personensorgeberechtigten.
Ganz individuell wird für jedes Kind und jeden Jugendlichen in interdisziplinärer Zusammenarbeit mit therapeutischen Fachkräften ein pädagogisches Konzept zugeschnitten.
In der Einrichtung können bis zu neun Mädchen und Jungen in Ein- und Zweibettzimmern wohnen. Gemeinsam nutzen die Kinder und Jugendlichen eine Küche, den Speiseraum, Gemeinschaftsraum, und das Fernsehzimmer.
Lage:
Die Heilpädagogische Kinder- und Jugendwohngruppe Halle befindet sich im Stadtgebiet Dölau und damit am Stadtrand von Halle. Die Einrichtung ist nur wenige Minuten von der Dölauer Heide entfernt, wodurch eine Vielzahl von Ausflugs- und Freizeitmöglichkeiten gegeben sind.
Die Einrichtung ist sehr gut an den öffentlichen Personennahverkehr angeschlossen. Durch die gute Anbindung der Stadt Halle an das Eisenbahnnetz und an die A14 und A38 und damit auch an die A9 bzw. auch A2 ist die Kinder- und Jugendwohngruppe schnell aus den Richtungen Nürnberg, Berlin oder Hannover zu erreichen.