Gesetzliche Leistungsgrundlagen: §§ 27, 34, 41 SGB VIII
Leistungen:
Die Jugendwohngruppe Halle bietet eine stationäre Erziehungshilfe für Jugendliche ab dem sechzehnten Lebensjahr an. Jungen Volljährigen, die in eigenem Wohnraum leben wird im Rahmen der Nachbetreuung Hilfe zur Verselbstständigung angeboten.
Betreut werden Jugendliche beiderlei Geschlechts, die sich jeglichem erzieherischen Einfluss entzogen haben (Leistungsverweigerer, Schulverweigerer), bei denen die familiäre Situation zerrüttet ist, sowie Jugendliche, die aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten fachlicher und psychologischer Betreuung bedürfen.
Im Rahmen eines individuellen Hilfeplanes erlernen die Jugendlichen eine Neustrukturierung ihres Alltages.
Wir helfen bei der Suche nach einer geeigneten schulischen oder beruflichen Ausbildung in enger Kooperation mit allen am Hilfeprozess Beteiligten (Eltern, Schule, Ausbildungsstätten, Schuldnerberatungsstelle, Drogenberatungsstelle, Therapeuten etc.).
Fünf Jugendliche bewohnen zwei Wohnungen mit jeweils 3 bzw. 2 Plätzen. Jeder Jugendliche bewohnt ein möbliertes Zimmer, wobei jede der beiden Wohnungen über eine Küche, ein Bad und einen Gruppenraum verfügt, die gemeinschaftlich genutzt werden.
Alternativ können den Jugendlichen bei Bedarf auch Plätze in Ein- oder Zweiraumwohnungen angeboten werden.
Lage:
Die Wohngruppe befindet sich im nördlichen Stadtteil von Halle (Trotha). Sie ist gut mit Bus, Straßenbahn und S-Bahn zu erreichen.