Gesetzliche Leistungsgrundlagen: §§ 34, 35a SGB VIII
Zum 17.10.2016 haben wir unsere neue Einrichtung nach §§ 34, 35a SGB VIII, die Kinder- und Jugendwohngruppe II in Halle (Saale) in Betrieb genommen.
Die Einrichtung befindet sich im Stadtgebiet Halle-Bruckdorf und ist in einem dreigeschossigen Gebäude in der Leipziger Chaussee 62 in 06112 Halle untergebracht. Zum Gelände gehört ein abgeschlossener Garten mit Spielplatz, der ausreichende Möglichkeiten für unterschiedliche Aktivitäten bietet.
Aufgenommen werden Kinder und Jugendliche i.d.R. ab einem Alter von 4 Jahren bis zur Volljährigkeit bzw. bis zur Selbständigkeit.
Die Kinder und Jugendlichen wohnen in Einzel- und Zweibettzimmern auf zwei Etagen. Im 1. OG steht den Kindern ein kleiner Gemeinschaftsraum zur Verfügung.
Im Erdgeschoß befindet sich die Küche mit einem offenen, großen Ess- und Aufenthaltsbereich, welcher auch als Beschäftigungs-, Spiel- und Hausaufgabenzimmer genutzt wird. Im Erdgeschoß befindet sich zudem auch ein Therapieraum, der bei Bedarf auch für ungestörte Eltern- und Beratungsgespräche genutzt werden kann.
Zielgruppe des Angebotes sind Kinder, die aufgrund anhaltender, die Familie dauerhaft überfordernder Probleme nicht mehr zu Hause leben können. So können z.B. Vernachlässigung, Schulabsentismus oder ein hohes familiales Konfliktniveau vorliegen, auch in einer Kombination mit einer Behinderung des Kindes bzw. der Eltern. Als erzieherische Bedarfe sind bei den angesprochenen Familien in erster Linie die Wiederherstellung des Alltagshandelns sowie die Reflektion und Veränderung des Erziehungshandelns der Sorgeberechtigten anzusehen. Bei einer geplanten Aufnahme wird die Beteiligung und Mitwirkung der Eltern daher vom Zeitpunkt des ersten Kontaktes an gewünscht und gefördert.