Gesetzliche Leistungsgrundlagen: §§ 34, 35a SGB VIII
Zielgruppe des Angebotes sind Kinder, die aufgrund anhaltender, die Familie dauerhaft überfordernder Probleme nicht mehr zu Hause leben können. So können z.B. Vernachlässigung, Schulabsentismus oder ein hohes familiales Konfliktniveau vorliegen, auch in einer Kombination mit einer Behinderung des Kindes bzw. der Eltern. Als erzieherische Bedarfe sind bei den angesprochenen Familien in erster Linie die Wiederherstellung des Alltagshandelns sowie die Reflektion und Veränderung des Erziehungshandelns der Sorgeberechtigten anzusehen. Bei einer geplanten Aufnahme wird die Beteiligung und Mitwirkung der Eltern daher vom Zeitpunkt des ersten Kontaktes an gewünscht und gefördert.