Gesetzliche Leistungsgrundlagen: §§ 27, 34, 35a, 41 SGB VIII
Leistungen:
In der Einrichtung werden Jugendliche und junge Volljährige mit seelischen Störungen und / oder sozialen Verhaltensauffälligkeiten, ab dem vierzehnten Lebensjahr betreut.
Die pädagogische und therapeutische Hilfe hat insbesondere die Neustrukturierung des Alltags, Vorbereitung auf niederschwellige Wohnformen, Überwindung von Störungen und Entwicklungsdefiziten im Bereich emotionaler, psychosozialer, kognitiver und körperlicher Entwicklung zum Ziel.
Therapeutische Angebote der Ergo- und Physiotherapie, Psychotherapie, Kunsttherapie, Theatergruppe, Musik- und Singegruppe und Arbeitsgruppe werden in den Hilfeprozeß eingegliedert.
Lage:
Die Gemeinde Wippra (Landkreis Mansfeld-Südharz) ist ein Stadtteil der Stadt Sangerhausen. Sie ist verkehrsgünstig an der Harzstraße B 242 und unweit der B 6n (Harzautobahn) gelegen. Durch eine gute Verkehrsanbindung an die A 38 sind insbesondere auch die Ballungsräume Braunschweig, Hannover und Göttingen gut zu erreichen.